Mietvereinbarung

 
 
 
 

Grundsätzliches

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden, um sie zu beseitigen und diese so gering wie möglich zu halten.

Zahlungen

Anzahlung bei Anmeldung: 25% des Gesamtpreises. Der Rest 6 Wochen vor Mietbeginn.

Die Kaution von Euro 200 wird vor Ort bei Schlüsselübergabe bezahlt.

Die Endreinigung schließt nicht die Reinigung der Küche (einschließlich Geschirr und Besteck) aus. Sollte ein exzessiver Reinigungsbedarf verursacht worden sein (z. B. Müllbeseitigung, Reinigung von Polstermöbeln oder Teppichen etc.), wird ein Teil der Kaution einbehalten.

Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich. Bei einer Absage bis vor 6 Wochen vor Mietbeginn wird die Anzahlung als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten sofern es dem Vermieter nicht gelingt, das Haus anderweitig zu vermieten. Bei kurzfristiger Absage wird 80% des Mietpreises fällig.

Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Versicherungen

Eine Reiserücktrittversicherung ist im Mietpreis ebenso wenig erhalten wie eine Reisekranken-, Reiseunfall-,Reisegepäck- oder Reisehaftpflichtversicherung.

Mietbeginn, Mietende

An- und Abreisetag sind jeweils frei wählbar. Die Ankunft ist nachmittags zwischen 14.00 und spätestens 19.00 Uhr vorgesehen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich. Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch den Hausmeister. Vor der Abreise muss sich der Mieter beim Vermieter zwecks Wohnungsabnahme melden. Am letzten Ferientag ist die Wohnung bis 12.00 Uhr in besenreinem Zustand zu übergeben.

Personenzahl

Das Ferienhaus darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Die kurzfristige Unterbringung zusätzlicher Personen im Haus oder Grundstück ist nicht gestattet. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Haftung

Für die Benutzung des Hauses und des Grundstückes (Schaukel, Trampolin etc.), übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind wie z.B. Ausfälle oder Störungen der

Elektro- oder Wasserversorgung. Eltern haften für Ihre Kinder.

Verfügbarkeit

Wird der Vermieter durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen, die von ihm nicht zu verantworten sind, an der Vermietungstätigkeit gehindert so kann er entschädigungslos kündigen.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Mietbeträge zurückerstattet. Weitergehende Forderungen bestehen nicht.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Mieter die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Vermieter zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch seitens des Mieters auf anteilige Rückerstattung.

 

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

Rauchen ist nicht gestatten.